Energieausweis nach GEG

Der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der Energieeffizienz Ihrer Immobilie - schnell, zuverlässig und normkonform

Gesetzlich
Vorgeschrieben
3–5 Tage
Bearbeitungszeit
10 Jahre
Gültigkeit
A+ bis H
Effizienzklassen

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist ein standardisiertes Dokument, das die Energieeffizienz Ihres Gebäudes transparent und vergleichbar darstellt. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben.

Energieausweis nach GEG – rechtssicher und aussagekräftig
Professioneller Energieausweis nach GEG: Rechtssicher und aussagekräftig für Verkauf, Vermietung oder Sanierungsplanung Ihrer Immobilie.

🔍 Einfach erklärt:

Der Energieausweis ist wie das Energielabel an Ihrem Kühlschrank - er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist. Von A+ (sehr effizient, grün) bis H (wenig effizient, rot) können Sie und Interessenten sofort erkennen, mit welchen Energiekosten zu rechnen ist.

❌ Ohne gültigen Energieausweis:

  • Rechtliche Probleme: Bußgelder bis 15.000€ möglich
  • Verkaufs-/Vermietungshindernisse: Exposés ohne Angaben unvollständig
  • Intransparenz: Interessenten können Energiekosten nicht einschätzen
  • Wettbewerbsnachteil: Andere Immobilien wirken professioneller
  • Vertrauensverlust: Unprofessioneller Eindruck bei Interessenten

✅ Mit professionellem Energieausweis:

  • Rechtssicherheit: Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben
  • Transparenz für Interessenten: Klare Energiekostenschätzung
  • Professioneller Auftritt: Vollständige Immobilienunterlagen
  • Wertsteigerung: Gute Werte erhöhen die Attraktivität
  • Planungshilfe: Erkennung von Modernisierungspotenzialen

Zwei Arten von Energieausweisen

Verbrauchsausweis

  • Nur noch für reine Wohngebäude zulässig
  • Datengrundlage: 2 Abrechnungsjahre (jüngste Periode max. 18 Monate zurückliegend)
  • Keine Einschränkungen mehr bzgl. Gebäudealter, Sanierungsstand oder Anzahl Wohneinheiten
  • Günstiger in der Erstellung
  • Abhängig vom Nutzerverhalten

Bedarfsausweis

  • Basiert auf Gebäudeeigenschaften und Bausubstanz
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Für Nichtwohngebäude (NWG) immer Pflicht
  • Objektive Bewertung – aussagekräftiger bei Verkauf

Aktuelle GEG-Änderungen: Was Sie wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz wurde aktuell novelliert. Folgende Neuerungen sind für den Energieausweis relevant:

🏢

NWG: Immer Bedarfsausweis

Für Nichtwohngebäude ist ausschließlich der Energiebedarfsausweis zulässig – auch im Bestand. Verbrauchsausweise für NWG werden nicht mehr anerkannt.

🔑

Vorlage bei Besichtigung

Der Energieausweis muss bei Wohngebäuden spätestens bei der Besichtigung vorliegen – nicht erst beim Vertragsabschluss. Fehlender Ausweis kann zu Bußgeldern führen.

📊

Neue Pflichtangaben

Zukünftig müssen Energieausweise u. a. CO₂-Emissionen je m², Anteil erneuerbarer Energien, Nutzenergie sowie Angaben zu Smart-Meter-Eignung und Niedrigtemperaturbetrieb enthalten.

📋

Verbrauchsausweis: neue Regeln

Datengrundlage: 2 Abrechnungsjahre (jüngste Periode max. 18 Monate zurückliegend). Keine Einschränkungen mehr nach Gebäudealter oder Sanierungsstand.

Die GEG-Änderungen gelten nach Verkündung mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten. Wir stellen sicher, dass Ihr Energieausweis stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Unser Vorgehen

1

Datenaufnahme

Erfassung aller relevanten Gebäudedaten

2

Berechnung

Professionelle Software nach GEG-Standards

3

Erstellung

Normkonformer Energieausweis

4

Übergabe

Digital und optional als Ausdruck

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