Energieausweis nach GEG
Der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der Energieeffizienz Ihrer Immobilie - schnell, zuverlässig und normkonform
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) ist ein standardisiertes Dokument, das die Energieeffizienz Ihres Gebäudes transparent und vergleichbar darstellt. Er ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben.
🔍 Einfach erklärt:
Der Energieausweis ist wie das Energielabel an Ihrem Kühlschrank - er zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient Ihr Gebäude ist. Von A+ (sehr effizient, grün) bis H (wenig effizient, rot) können Sie und Interessenten sofort erkennen, mit welchen Energiekosten zu rechnen ist.
❌ Ohne gültigen Energieausweis:
- Rechtliche Probleme: Bußgelder bis 15.000€ möglich
- Verkaufs-/Vermietungshindernisse: Exposés ohne Angaben unvollständig
- Intransparenz: Interessenten können Energiekosten nicht einschätzen
- Wettbewerbsnachteil: Andere Immobilien wirken professioneller
- Vertrauensverlust: Unprofessioneller Eindruck bei Interessenten
✅ Mit professionellem Energieausweis:
- Rechtssicherheit: Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben
- Transparenz für Interessenten: Klare Energiekostenschätzung
- Professioneller Auftritt: Vollständige Immobilienunterlagen
- Wertsteigerung: Gute Werte erhöhen die Attraktivität
- Planungshilfe: Erkennung von Modernisierungspotenzialen
Zwei Arten von Energieausweisen
Verbrauchsausweis
- Nur noch für reine Wohngebäude zulässig
- Datengrundlage: 2 Abrechnungsjahre (jüngste Periode max. 18 Monate zurückliegend)
- Keine Einschränkungen mehr bzgl. Gebäudealter, Sanierungsstand oder Anzahl Wohneinheiten
- Günstiger in der Erstellung
- Abhängig vom Nutzerverhalten
Bedarfsausweis
- Basiert auf Gebäudeeigenschaften und Bausubstanz
- Unabhängig vom Nutzerverhalten
- Für Nichtwohngebäude (NWG) immer Pflicht
- Objektive Bewertung – aussagekräftiger bei Verkauf
Aktuelle GEG-Änderungen: Was Sie wissen müssen
Das Gebäudeenergiegesetz wurde aktuell novelliert. Folgende Neuerungen sind für den Energieausweis relevant:
NWG: Immer Bedarfsausweis
Für Nichtwohngebäude ist ausschließlich der Energiebedarfsausweis zulässig – auch im Bestand. Verbrauchsausweise für NWG werden nicht mehr anerkannt.
Vorlage bei Besichtigung
Der Energieausweis muss bei Wohngebäuden spätestens bei der Besichtigung vorliegen – nicht erst beim Vertragsabschluss. Fehlender Ausweis kann zu Bußgeldern führen.
Neue Pflichtangaben
Zukünftig müssen Energieausweise u. a. CO₂-Emissionen je m², Anteil erneuerbarer Energien, Nutzenergie sowie Angaben zu Smart-Meter-Eignung und Niedrigtemperaturbetrieb enthalten.
Verbrauchsausweis: neue Regeln
Datengrundlage: 2 Abrechnungsjahre (jüngste Periode max. 18 Monate zurückliegend). Keine Einschränkungen mehr nach Gebäudealter oder Sanierungsstand.
Unser Vorgehen
Datenaufnahme
Erfassung aller relevanten Gebäudedaten
Berechnung
Professionelle Software nach GEG-Standards
Erstellung
Normkonformer Energieausweis
Übergabe
Digital und optional als Ausdruck
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